Tobias Wendorff schrieb:
> Ich denke, es gibt genug Verfahren, die das Briefgeheimnis nicht
> verletzen ... mit starkem Licht durchblenden, Röntgen etc. etc.

Und das soll also nicht das Breifgeheimnis verletzen? Ich dachte immer,
es ist generell verboten, mit welchen Mitteln auch immer "in" den
Briefumschlag zu sehen. Und wenn ich es hell erleuchten würde, könnte
ich lesen, was drin steht. Ich glaube also kaum, dass die genannten
Methoden auch nur den Hauch von legal sind!

André

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