Am 11. Februar 2009 14:43 schrieb Tobias Wendorff
<tobias.wendo...@uni-dortmund.de>:
> André Reichelt schrieb:
>> Tobias Wendorff schrieb:
>>> Ich denke, es gibt genug Verfahren, die das Briefgeheimnis nicht
>>> verletzen ... mit starkem Licht durchblenden, Röntgen etc. etc.
>>
>> Und das soll also nicht das Breifgeheimnis verletzen? Ich dachte immer,
>> es ist generell verboten, mit welchen Mitteln auch immer "in" den
>> Briefumschlag zu sehen. Und wenn ich es hell erleuchten würde, könnte
>> ich lesen, was drin steht. Ich glaube also kaum, dass die genannten
>> Methoden auch nur den Hauch von legal sind!
>
> Stimmt, das steht in § 202 StGB Abs. 1 Nr. 2.
>
> Die Frage ist nur, was Art. 10 GG Abs. 2 für Beschränkungen genehmigt.
> Der Abfluss von Devisen aus Deutschland bzw. dem Euro-Raum?
>

hm, in ein anderes Land der EU? Das ist m.E. fragwürdig. (und OT).

Gruß Martin

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