Am 11. Februar 2009 14:43 schrieb Tobias Wendorff <tobias.wendo...@uni-dortmund.de>: > André Reichelt schrieb: >> Tobias Wendorff schrieb: >>> Ich denke, es gibt genug Verfahren, die das Briefgeheimnis nicht >>> verletzen ... mit starkem Licht durchblenden, Röntgen etc. etc. >> >> Und das soll also nicht das Breifgeheimnis verletzen? Ich dachte immer, >> es ist generell verboten, mit welchen Mitteln auch immer "in" den >> Briefumschlag zu sehen. Und wenn ich es hell erleuchten würde, könnte >> ich lesen, was drin steht. Ich glaube also kaum, dass die genannten >> Methoden auch nur den Hauch von legal sind! > > Stimmt, das steht in § 202 StGB Abs. 1 Nr. 2. > > Die Frage ist nur, was Art. 10 GG Abs. 2 für Beschränkungen genehmigt. > Der Abfluss von Devisen aus Deutschland bzw. dem Euro-Raum? >
hm, in ein anderes Land der EU? Das ist m.E. fragwürdig. (und OT). Gruß Martin _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de