Mark Obrembalski schrieb: > Das natürlich nicht, immerhin schließt sich damit der BGH den (meiner > Wahrnehmung nach auch sonst eher überwiegenden) Stimmen an, die § 5 > UrhG auch auf Datenbanken anwenden wollen.
Für die Quellisten: auch IBR 2007 stimmt zu. >> Und jetzt das Geniale: Diese Bezirke beinhalten alle Straßen! > > Ist das überall so? Zumindest kleinere Dörfer können als Ganzes einen > Wahlbezirk bilden. Mancherorts gibt es auch Straßen, in denen niemand > wohnt, die also auch nicht unbedingt in einem solchen Verzeichnis > erscheinen müssen. Es mag natürlich Ausnahmen geben, aber für uns wäre es scho nmal eine sehr gute Bais. Außerdem gelten die Stimm- und Wahlbezirke in vielen statistischen Dokumenten als Grundlage einer Ortseinteilung und wären somit auch als Relation interessant? >> Das Blöde ist, dass diese eigentlich auch unter § 87 ff. UrhG >> fallen könnten, da sie ja eindeutig Datenbankstruktur haben. > > Angesichts anderer Entscheidungen zum Datenbankrecht ist jedenfalls > anzunehmen, dass das nicht wenige Gerichte so sehen. Ich hätte > allerdings Zweifel am Kriterium der "wesentlichen Investition" - die > Gemeinden benennen die Straßen selbst und müssen daher nichts mehr in > die Beschaffung und Überprüfung der Straßennamen investieren. Und die > Darstellung als einfache Liste erfordert auch keinen erheblichen Zeit- > oder Geldeinsatz. Meinst Du, ich soll die Sache mal von einem Rechtsanwalt prüfen lassen? Ich denke, für 30-40 EUR wird er eine Bewertung schreiben. Gerade jetzt für den Kommunalwahlen in NRW und den Bundestagswahlen in Deutschland wäre es vielleicht sinnvoll :-) _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de