Hallo, Tobias Wendorff schrieb: > Nehmen wir mal an, es wäre nach Abs. 1, dann würde der Hintergrund > der Karte (vermutlich eine TK oder ein Stadtplan) ebenfalls unter > "Gemeinfreiheit" fallen. Ich denke, das wäre für uns / ihn interessant.
Länder und Bund haben die Geodateninfrastruktur samt dem juristischen Unterbau so gestrickt, dass der Betrieb der Geodatendienste von öffentlichen Zuschüssen möglichst unabhängig wird. Man muss also möglichst viele Geodaten möglichst teuer verkaufen. Wenn die Kartengrundlagen für öffentliche Bekanntmachungen frei wären, würde man sie extrem abmagern, weil man sich sonst beide Arme abgehackt hätte. Gemeinfreie Karten kann jeder digitalisieren und billig weiterverkaufen. Nein, das wird natürlich verhindert. Ich habe bei F- und B-Plänen, Schutzgebietsverordnungen etc. bisher zwei Modelle gesehen: 1. Es wird der Herausgeber der Kartengrundlage (mit oder ohne ausdrücklicher Copyrightangabe) neben der erlassenden Behörde genannt. Das bedeutet Trennung der beiden Datenarten. 2. Es wird auf den gesetzlichen Schutz der Karte (Katastergesetz) hingewiesen. Also: Gegenstände der amtlichen Entscheidung (Grenzen der ausgewiesenen Flächen nebst Eigenschaften) abmalen, Straßen, Gebäude etc. jedoch nicht. Der Bürger kann erkennen, dass seine Apfelwiese (schönes Beispiel) betroffen ist. Das gibt ihm aber nicht das Recht, den Anfahrtweg zu seiner Apfelwiese abzupausen und ins Internet zu stellen. Gruß nk _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de