Tobias Wendorff schrieb: > Bei uns ist keine es keine Amtliche Bekanntmachung nach § 5 Abs. 1 UrhG, > sondern nach § 5 Abs. 2 UrhG und die ist mit OSM nicht kompatibel.
Oh, das überrascht mich. Ich kann mir das nicht vorstellen, weil das hiesige Denkmalschutzgesetz die Bekanntmachung im Amtsblatt vorschreibt. Darüber hinaus gibt es weitere Informationen bis hin zu einer öffentlich zugänglichen Datenbank. Die darin enthaltenen Pläne, Fotos und Detailinformationen ohne Erlaubnis zu nutzen, hätte ich allerdings auch Hemmungen. _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de