Hallo Community,

in meinen Augen müsste eine OSM-Lizenz doch Folgendes beinhalten:

Die Datenbank und die darin enthaltenen Daten unterliegen einem
einfachen, aber beschränkten Nutzungsrecht für die Allgemeinheit.

Es ist eine unbegrenzte Nutzung und die unbegrenzte Herstellung
von Vervielfältigungen (unkommerzieller und kommerzieller Natur)
möglich, solange "OpenStreetMap" als Herausgeber der Daten genannt
wird.

Wenn nun z.B. eine Karte daraus erstellt wird, unterliegt die
Kartographie (Darstellung, Entwurf, Layout, Zeichenschlüssel)
dem Urheberrecht des Erstellers, als Datengrundlage bzw. als
Herausgeber der Daten müsste weiterhin OpenStreetMap gennant
werden.

Der Ersteller der Karte muss dann seinerseits bei der Einräumung
von Nutzungsrechten gegenüber Dritten den Nutzungsberichtigten
darauf hinweisen, dass bei Vervielfältigungen und Änderungen,
wie z.B. thematischen Ergänzungen, der Vermerk des Datenursprungs
(OSM) erhalten bleibt.

Ergänzt der Autor der Karte jedoch Daten, entsteht ein Mashup/
Misch-Masch, aus dem die einzelnen Bestandteile vermutlich nicht
mehr erkennbar sind. Hierbei sollte dann darauf hingewiesen
werden, dass Bestandteile von OpenStreetMap verwendet wurden.

Wenn diese Karte nun wieder abgeleitet wird, soll weiterhin auf
die OSM-Bestandteile und - je nach Vereinbarung - natürlich
auch auf die Bestandteile des ursprünglichen Kartenerstellers
hingewiesen werden.

Das ist eigentlich so Gang-und-Gebe in der Kartographie...
Ob die Karte analog oder digital ist spielt, in meinen Augen,
keine große Rolle, da heutzutage die Übergänge nahtlos sein
können.

Wenn ich eine Karte einscanne und die Informationen abdigitalisiere,
muss die Ziellizenz halt kompatibel sein: OpenStreetMap muss
fest als Datenherausgeber genannt sein.

Grüße
Tobias

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