Hallo Community, in meinen Augen müsste eine OSM-Lizenz doch Folgendes beinhalten:
Die Datenbank und die darin enthaltenen Daten unterliegen einem einfachen, aber beschränkten Nutzungsrecht für die Allgemeinheit. Es ist eine unbegrenzte Nutzung und die unbegrenzte Herstellung von Vervielfältigungen (unkommerzieller und kommerzieller Natur) möglich, solange "OpenStreetMap" als Herausgeber der Daten genannt wird. Wenn nun z.B. eine Karte daraus erstellt wird, unterliegt die Kartographie (Darstellung, Entwurf, Layout, Zeichenschlüssel) dem Urheberrecht des Erstellers, als Datengrundlage bzw. als Herausgeber der Daten müsste weiterhin OpenStreetMap gennant werden. Der Ersteller der Karte muss dann seinerseits bei der Einräumung von Nutzungsrechten gegenüber Dritten den Nutzungsberichtigten darauf hinweisen, dass bei Vervielfältigungen und Änderungen, wie z.B. thematischen Ergänzungen, der Vermerk des Datenursprungs (OSM) erhalten bleibt. Ergänzt der Autor der Karte jedoch Daten, entsteht ein Mashup/ Misch-Masch, aus dem die einzelnen Bestandteile vermutlich nicht mehr erkennbar sind. Hierbei sollte dann darauf hingewiesen werden, dass Bestandteile von OpenStreetMap verwendet wurden. Wenn diese Karte nun wieder abgeleitet wird, soll weiterhin auf die OSM-Bestandteile und - je nach Vereinbarung - natürlich auch auf die Bestandteile des ursprünglichen Kartenerstellers hingewiesen werden. Das ist eigentlich so Gang-und-Gebe in der Kartographie... Ob die Karte analog oder digital ist spielt, in meinen Augen, keine große Rolle, da heutzutage die Übergänge nahtlos sein können. Wenn ich eine Karte einscanne und die Informationen abdigitalisiere, muss die Ziellizenz halt kompatibel sein: OpenStreetMap muss fest als Datenherausgeber genannt sein. Grüße Tobias _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de