Am 14. April 2009 16:18 schrieb Martin Simon <grenzde...@gmail.com>:
> Am 11. April 2009 13:09 schrieb Garry <garr...@gmx.de>:
>> zusammen mit einenm genauen Taggen der Hausnummer für den
>> Hauseingang sollte man alles
>> notwendige Abgedeckt haben.
>
> Ich halte es für falsch, Hausnummern auf Eingänge zu setzen.
> Hausnummern beziehen sich nach meinem Kenntnisstand auf Gebäude oder
> Grundstücke, nicht auf Eingänge.
> Es gibt durchaus auch Gebäude mit mehreren gleich wichtigen Eingängen
> pro Hausnummer.
>

soweit ich weiss, ist es gerade anders rum: bei mehreren gleich
wichtigen Eingängen haben diese in der Regel verschiedene Hausnummern.
Die Hausnummern sind allerdings nicht bundeseinheitlich geregelt, und
im Ausland sieht es sicher nochmal anders aus. Hier eine eindeutige
Regel vorschreiben zu wollen, wie man zu taggen hat, halte ich für
wenig ergiebig.

Gruß Martin

Hier ein paar Quellen:

Zitat aus WP:
"Die Vergabe der Hausnummern erfolgt regional unterschiedlich. [...]
Durch die unterschiedliche Größe der einzelnen Grundstücke kommt es
oft vor, dass jeweils numerisch nebeneinander liegende Nummern in der
Realität nicht gegenüber liegen. Dieses kann jedoch dadurch vermieden
werden, dass bei der Festsetzung von Hausnummern Nummernbereiche
ausgelassen werden. Für dieses Auslassen von Hausnummern hat sich im
Kanton Zürich das folgendes System bewährt: Man denkt sich in der
Straßenmitte alle fünf Meter eine Hausnummer, pro Kilometer
Straßenlänge also 200 Hausnummern. Der Eingang eines Hauses bekommt
die nächstliegende dieser Nummern."

Zitat berlin.de:
"Grundstücksnummern sind an den Hauseingängen oder Grundstückszugängen
so anzubringen, dass sie vom Gehweg und von der Fahrbahn der Straße
aus leicht erkennbar und deutlich lesbar sind. Ist für ein bebautes
Grundstück nur eine Grundstücksnummer festgesetzt, genügt eine
beleuchtete Grundstücksnummer entweder am Grundstückszugang oder am
Hauseingang. Auch hier muss gewährleistet sein, dass die
Grundstücksnummer vom Gehweg und von der Straße aus leicht erkennbar
und deutlich lesbar ist."
http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/org/vermessung/grundstuecksnummerierung/grundstuecksnummerierung.html

§2, Verordnung über die Grundstücksnumerierung (Numerierungsverordnung
-NrVO) Berlin
(1) Die Grundstücke sind an den Straßen zu numerieren, von denen sie
ihren Zugang haben. Grundstücke mit mehreren Hauseingängen oder
Zugängen erhalten jeweils so viele Grundstücksnummern, wie für den
allgemeinen Verkehr benötigt werden.

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