Frederik Ramm schrieb:
> Alles in allem scheint mir diese 1.0-Version eine vernuenftige 
> Weiterentwicklung auf dem ODbL-Weg zu sein - wenn man den Weg denn 
> ueberhaupt insgesamt fuer den richtigen haelt.

Ich finde das alles komplett überbewertet, solange nicht klar ist,
ob unsere Daten überhaupt urheberrechtlich geschützt sind.

a) Sie sind geschütztm dann darf derjenige Anwender bei dem die ODbL
nicht gilt, eh nicht machen was er will. Die Nutzung der Daten sowie
die Vervielfältigung wurde nämlich nur dem Herausgeber bzw. Betreiber
der OSM-Datenbank unter ODbL erteilt - nicht direkt dem Anwender.

b) Sie sind nicht geschützt, dann ist es für uns Anwender wurscht.
Wir haben keinerlei Rechte an den Daten und schenken sie freiwillig
an den Betreiber der Datenbank. Diese Datenbank kann dann unter der
Lizenz einer Wahl stehen, nehmen wir ruhig die ODbL. Wir haben
keinerlei Mitspracherecht, außer natürlich auf Kulanzbasis.

Bislang wurde ja immer von "a" ausgegangen, von dem ich ja auch
ein Vertreter bin. Allerdings sehe ich hier kein Problem, wenn
die ODbL irgendwo ungültig werden sollte. Wenn man ein Urheberrecht
darauf habe, gilt es weltweit (Welturh.abkommen, WTC, WIPO etc.).



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