Hallo,

Frederik Ramm schrieb:
> Ich bin felsenfest davon ueberzeugt, dass *einige* der Daten, die in 
> unserer Datenbank sind, vor Gericht in *einigen* Laendern als 
> urheberrechtlich geschuetzt angesehen werden wuerden.
 >
> Ich bin ebenso felsenfest davon ueberzeugt, dass *einige* der Daten (ich 
> nehme an, die meisten) vor Gericht in *einigen* Laendern (ich nehme an, 
> in den meisten) nicht als schutzfaehig angesehen werden wuerden.

Wenn wir Pech haben, heißt es dann irgendwann mal: "Die Sachlage konnte
nicht eindeutig geklärt werden und es wird zugunsten des Angeklagten
entschieden."

>> a) Sie sind geschütztm dann darf derjenige Anwender bei dem die ODbL
>> nicht gilt, eh nicht machen was er will. Die Nutzung der Daten sowie
>> die Vervielfältigung wurde nämlich nur dem Herausgeber bzw. Betreiber
>> der OSM-Datenbank unter ODbL erteilt - nicht direkt dem Anwender.
> 
> Es kaeme in dem Fall darauf an, welche Lizenz fuer den Inhalt verwendet 
> wurde, und ob diese Lizenz gilt. Die FIL, die dafuer im Gespraech war 
> und im wesentlichen einer BSD-Lizenz aehnelt, soll jetzt in "Database 
> Content License" umbenannt und etwas verbessert und in den naechsten 
> Tagen vorgestellt werden.

Ich rede ja von der Gültigkeit der Lizenz, sondern von der Ungültigkeit.
Wenn im Land xy die Datenbankschutzrichtlinie nicht gilt, dann gilt
immer noch das Urheberrecht (siehe unten). Auch wenn ich nicht glaube,
dass sowas unverfolgt bleiben kann.

>> b) Sie sind nicht geschützt, dann ist es für uns Anwender wurscht.
>> Wir haben keinerlei Rechte an den Daten und schenken sie freiwillig
>> an den Betreiber der Datenbank. Diese Datenbank kann dann unter der
>> Lizenz einer Wahl stehen, nehmen wir ruhig die ODbL. Wir haben
>> keinerlei Mitspracherecht, außer natürlich auf Kulanzbasis.
> 
> Naja, wir koennten ja selber immer noch, auch bei ungeschuetzten Daten, 
> von dem Datenbankschutz etwas abbekommen. Jordan Hatcher hatte 
> urspruenglich vorgesehen, dass die einzelnen Mapper ihre Daten ebenfalls 
> als Datenbank unter der ODbL an die OSMF lizensieren. Mittlerweile ist 
> die Position der OSMF aber, dass die Daten unter der FIL (bzw. bald 
> DbCL) lizensieren sollen. Dazu haben die amerikanischen Anwaelte 
> geraten, aber die Begruendung dafuer kenne ich nicht.

Stimmt, die Diskussion hatten wir ja schon mal. Ich war der Meinung,
dass man keine Nutzungsrechte an Daten vergeben kann, an denen man
keine Recht hat - Du warst anderer Meinung. Wir sollten das nicht
weiterverfolgen :-)

>> Bislang wurde ja immer von "a" ausgegangen, von dem ich ja auch
>> ein Vertreter bin. Allerdings sehe ich hier kein Problem, wenn
>> die ODbL irgendwo ungültig werden sollte. Wenn man ein Urheberrecht
>> darauf habe, gilt es weltweit (Welturh.abkommen, WTC, WIPO etc.).
> 
> Ich gehe davon aus, dass die USA zu den Laendern gehoeren, in denen 
> unsere Daten tendenziell eher *nicht* dem Urheberrecht unterliegen, nach 
> dem Motto "facts are free".

Super, damit dürfte jeder Amerikaner jedes Buch der Welt, welches
auf wahren Gegebenheiten basiert oder sich mit Naturwissenschaften
beschäftigt frei kopieren.

Dann kommt jetzt meine große Frage: Wie schützen Navteq und Teleatlas
ihre Daten in den USA? :-)

Grüße
Tobias

_______________________________________________
Talk-de mailing list
Talk-de@openstreetmap.org
http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

Antwort per Email an