Heiko Jacobs schrieb: > Ulf Möller <use...@ulfm.de> wrote: > >> Heiko Jacobs schrieb: >> >> >>> Ist der Weg längs durch Binsheim "Durchfahrt verboten, landw. Verkehr >>> frei" beschildert? Wenn nicht, würde ich da ja zu unclassified wie >>> bei der Geombacher Str. oder gar residential wie das erste Stückchen >>> "Binsheim" greifen ... >>> >> Wenn ein Wirtschaftsweg in Baden-Württemberg als "beschränkt >> öffentlicher Weg" gewidmet ist, ist die Durchfahrt auch ohne >> Beschilderung verboten... >> > > Und wie täte man das erkennen bei asphaltierten Straßen? > In besiedelten Gebieten -- und dazu zählt Binsheim m.E., auch > wenn es nur aus lückig angeordneten Aussiedlerhöfen besteht -- > würde man doch wohl von öffentlicher Widmung ausgehen und überhaupt > sobald ein Wohnhaus oder ein Gewerbebetrieb am Weg liegt, der > Anwohner / Mitarbeiter und deren Besuch uneingeschränkt empfangen > können sollte ... > > MfG Heiko Jacobs Z! IRCnet Mueck > also Faustregel galt bei mir bis jetzt immer: Alles, was nciht eindeutig _nicht_ dazu gehört, gehört dazu.
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