Am 4. Juni 2009 01:37 schrieb Werner König <werner-koe...@t-online.de>:
> Hi,
>
> hallo, Wege unter 2m dürfen nach meiner Interpretation von Fahradfahrern nur
> als Fußgänger benutzt werden.

aufgrund welcher Grundlage "interpretierst" Du dieses Verbot?

> Ich glaube das steht sogar in einigen Verordnungen. Nichstdestotrotz werden
> trails (meist unter 2m) von
> Fahradfahrern benutzt, was in Frankreich (z.B. in den Vogesen durchaus
> erlaubt ist). Also, ich möchte den
> Trail-Fahrern nicht ihr Hobby verderben, aber es wird in Deutschland
> höchstens geduldet, nicht jedoch erlaubt.

ich hoffe, dass Du deshalb nicht an alle schmalen Wege und
Trampelpfade ein bicycle=no machst, oder?

Gruß Martin

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