Florian Lohoff schrieb:
> Und die Straßenliste muss man entsprechend aus Amtlichen Quellen
> erarbeiten die Gemeinfrei sind - D.h. aus Gesetzen/Satzungen oder
> Zwangsveroeffentlichungen.

Achtung: Nicht alle amtlichen Veröffentlichungen sind gemeinfrei
und selbst wenn sie gemeinfrei sind, liegt teilweise ein Quellzwang
vor!

§ 5 Absatz 1 UrhG => vollkommen frei, das bezieht sich auf Erlasse,
Satzungen etc. etc. (vgl. auch GH, Urteil vom 6. Juli 2006, I ZR
175/03)

§ 5 Absatz 2 UrhG => frei verwendbar, aber Quelle muss angegeben
werden: Erläuterungen, Merkblätter von Behörden, Tätigkeitsberichte,
Presseerkläreungen etc.

> Es biete sich da zum einen die Stimmbezirks/Wahlbezirkszuordnung nach §6
> Kommunalwahlgesetz NRW an (Veroeffentlichung 4 Wochen nach Konstituierung des
> Wahlvorstandes - d.h. irgendwann April-Juli 2008 veroeffentlicht im Amtsblatt)
> oder alternativ auch eine Straßenreinigungssatzung oder teilweise auch die
> Einteilung in Schornsteinfegerkehrbezirke oder aehnliches.

Diese Dinge können und dürfen verwendet werden (Freigabe für die
Wahlbezirke habe ich ja kürzlich gepostet).

Allerdings haben diese Listen alle ein großes Problem: Privatstraßen,
Plätze und Straßen ohne natürliche Personen als Anwohnern fallen weg.
Auch fehlen zu 99% auch benannte Wege - gerade von solchen Dingen
lebt OSM auch ein wenig.

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