On Tue, Jun 16, 2009 at 01:49:50PM +0200, Tobias Wendorff wrote: > Florian Lohoff schrieb: >> Und die Straßenliste muss man entsprechend aus Amtlichen Quellen >> erarbeiten die Gemeinfrei sind - D.h. aus Gesetzen/Satzungen oder >> Zwangsveroeffentlichungen. > > Achtung: Nicht alle amtlichen Veröffentlichungen sind gemeinfrei > und selbst wenn sie gemeinfrei sind, liegt teilweise ein Quellzwang > vor! > > § 5 Absatz 1 UrhG => vollkommen frei, das bezieht sich auf Erlasse, > Satzungen etc. etc. (vgl. auch GH, Urteil vom 6. Juli 2006, I ZR > 175/03) > > § 5 Absatz 2 UrhG => frei verwendbar, aber Quelle muss angegeben > werden: Erläuterungen, Merkblätter von Behörden, Tätigkeitsberichte, > Presseerkläreungen etc.
Deshalb nehme ich nur Absatz 1 ... Amtsblaetter und eben daraus Wahlveroeffentlichungen nach §6 Kommunalwahlgesetz bzw die Straßenreinigungssatzung ... > Allerdings haben diese Listen alle ein großes Problem: Privatstraßen, > Plätze und Straßen ohne natürliche Personen als Anwohnern fallen weg. > Auch fehlen zu 99% auch benannte Wege - gerade von solchen Dingen > lebt OSM auch ein wenig. Das stimmt nicht immer - Einige Gemeinden sind so nett und veroeffentlichen alles - Teilweise dran zu sehen das sogar die Anzahl der Anwohner je Straße drin steht und die bei einigen Straßen "0" ist. Flo -- Florian Lohoff f...@rfc822.org +49-171-2280134 Those who would give up a little freedom to get a little security shall soon have neither - Benjamin Franklin
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