On Tue, Jun 16, 2009 at 01:49:50PM +0200, Tobias Wendorff wrote:
> Florian Lohoff schrieb:
>> Und die Straßenliste muss man entsprechend aus Amtlichen Quellen
>> erarbeiten die Gemeinfrei sind - D.h. aus Gesetzen/Satzungen oder
>> Zwangsveroeffentlichungen.
>
> Achtung: Nicht alle amtlichen Veröffentlichungen sind gemeinfrei
> und selbst wenn sie gemeinfrei sind, liegt teilweise ein Quellzwang
> vor!
>
> § 5 Absatz 1 UrhG => vollkommen frei, das bezieht sich auf Erlasse,
> Satzungen etc. etc. (vgl. auch GH, Urteil vom 6. Juli 2006, I ZR
> 175/03)
>
> § 5 Absatz 2 UrhG => frei verwendbar, aber Quelle muss angegeben
> werden: Erläuterungen, Merkblätter von Behörden, Tätigkeitsberichte,
> Presseerkläreungen etc.

Deshalb nehme ich nur Absatz 1 ... Amtsblaetter und eben daraus
Wahlveroeffentlichungen nach §6 Kommunalwahlgesetz bzw die
Straßenreinigungssatzung ...

> Allerdings haben diese Listen alle ein großes Problem: Privatstraßen,
> Plätze und Straßen ohne natürliche Personen als Anwohnern fallen weg.
> Auch fehlen zu 99% auch benannte Wege - gerade von solchen Dingen
> lebt OSM auch ein wenig.

Das stimmt nicht immer - Einige Gemeinden sind so nett und veroeffentlichen
alles - Teilweise dran zu sehen das sogar die Anzahl der Anwohner je
Straße drin steht und die bei einigen Straßen "0" ist.

Flo
-- 
Florian Lohoff                  f...@rfc822.org             +49-171-2280134
        Those who would give up a little freedom to get a little 
          security shall soon have neither - Benjamin Franklin

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