Am 20. Juni 2009 12:28 schrieb Florian Lohoff <f...@rfc822.org>:

> Die Distributionskosten eine 300KByte PDFs sind  unter der Nachweisgrenze
> und die Kosten zum Eintreiben der Verwaltungsgebuehren höher als die Gebühren 
> selber
> also muss es sich um reine Schikaniererei der Bürger handeln.

+1, Du kannst ja vor dem Verwaltungsgericht klagen ;-)

Gruss Martin

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