Hi!

Am 2. August 2009 16:18 schrieb Martin Koppenhoefer <dieterdre...@gmail.com>:
> Am 1. August 2009 18:29 schrieb TeamAdiac <teamad...@gmx.de>:
>> Am Samstag, den 01.08.2009, 16:44 +0200 schrieb Martin Koppenhoefer:
>>> Am 1. August 2009 15:59 schrieb TeamAdiac <teamad...@gmx.de>:
>>> > Am Samstag, den 01.08.2009, 15:13 +0200 schrieb Martin Koppenhoefer:
>>> >> Unsere Tracks sind keinerlei
>>> >> Beweismittel (in mehrfacher Hinsicht nicht gerichtsfest).
>>> > Du kannst eine Kündigung bekommen in der man einen Verdacht äußert Du
>>> > hättest etwas gestohlen. Ja richtig: Verdacht. (geht das nicht sogar
>>> > fristlos?)
>>>
>>> sicher nicht bei einem bloßen Verdacht.
>> Bei dringendem Tatverdacht sehr wohl:
>> http://www.focus.de/karriere/arbeitsrecht/kuendigung/verdachtskuendigung-der-job-am-seidenen-faden_aid_374508.html
>
> Wenn Du den Artikel aufmerksam gelesen hättest, würdest Du das hier
> nicht als Beispiel zitieren, da steht nämlich: "Anders als im
> Strafrecht genügt im Arbeitsrecht der Verdacht auf eine Straftat, um
> einen Arbeitnehmer fristlos zu kündigen. „Voraussetzung ist
> allerdings, dass ein ‚dringender’ – im Gegensatz zu einem ´bloßen´ –
> Verdacht vorliegt“
>
> ANDERS ALS IM STRAFRECHT...

Es müssen ja nicht immer die bösen Behörden sein...
Nicht das meine Freundin mal auf die Idee kommt, sich diese
"Openstreetmap" Sache mal genauer anzusehen - wenn sie dann mitbekommt
das mein Tracker gestern Abend statt den Weg zur zur Mukkibude eine
schöne Wolke über dem Puff aufgezeichnet hat, dann ist was los - erst
recht wenn sie meiner Frau davon erzählt ;)

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