2009/8/6 Tobias Wendorff <tobias.wendo...@uni-dortmund.de> > Geltungszeitraum: 23.03.2005 - 31.12.2013 (aktuell)"
Ein Gesetz mit begrenztem Geltungszeitraum - das habe ich auch noch nie gesehen... > Können die LVermÄmter nicht Bedingungen stellen? Also z.B. > > > > Die Orthophotos des LVA dürfen all die kostenlos verwenden, die aus > > diesen Orthophotos geografische Vektordaten abzeichnen und diese in > > einer allgemein zugänglichen Datenbank im Internet speichern, welche > > unter der "Creative Commons Attribution-ShareAlike 2.0 Lizenz" (oder > > ODbL) lizensiert ist. > > Natürlich könnten sie es, denn nur sie können ja die Nutzungsbedingungen > ausstellen. Aber dann könnte die Map-Firma XY kommen und sagen: "Wir > haben da jetzt auch eine Lizenz: Die abgezeichneten Daten kommen nur > auf unsere Karten / in unsere Navis und kein anderer bekommt sie." > 1. würde das der Bestimmung der 'allgemein zugänglichen Datenbank im Internet' wiedersprechen 2. müsste die Lizenz exakt ' "Creative Commons Attribution-ShareAlike 2.0 Lizenz" (oder ODbL)' sein ;) > Alles was diese Bedingungen erfüllt wird gleich behandelt - auch wenn es > > de facto nur auf OSM zutrifft. > > Die Gleichbehandlung ist ja nicht gegeben, weil die Firma XY für die > gleiche Leistung Geld bezahlt. OK - die Gleichbehandlung bezieht sich also nur auf den Datenumfang nicht auf die Datennutzung; dann greift meine Idee natürlich nicht. Bleibt abschließenmd also festzuhalten: Wir können frühstens dann auf die Bereitstellung von LVA-Orthos hoffen, wenn ein begeisterter Mapper ein Landesinnenminister wird...^^
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