2009/8/6 Tobias Wendorff <tobias.wendo...@uni-dortmund.de>

> Geltungszeitraum: 23.03.2005 - 31.12.2013 (aktuell)"


Ein Gesetz mit begrenztem Geltungszeitraum - das habe ich auch noch nie
gesehen...

 > Können die LVermÄmter nicht Bedingungen stellen? Also z.B.
> >
> >     Die Orthophotos des LVA dürfen all die kostenlos verwenden, die aus
> >     diesen Orthophotos geografische Vektordaten abzeichnen und diese in
> >     einer allgemein zugänglichen Datenbank im Internet speichern, welche
> >     unter der "Creative Commons Attribution-ShareAlike 2.0 Lizenz" (oder
> >     ODbL) lizensiert ist.
>
> Natürlich könnten sie es, denn nur sie können ja die Nutzungsbedingungen
> ausstellen. Aber dann könnte die Map-Firma XY kommen und sagen: "Wir
> haben da jetzt auch eine Lizenz: Die abgezeichneten Daten kommen nur
> auf unsere Karten / in unsere Navis und kein anderer bekommt sie."
>

1. würde das der Bestimmung der 'allgemein zugänglichen Datenbank im
Internet' wiedersprechen
2. müsste die Lizenz exakt ' "Creative Commons Attribution-ShareAlike 2.0
Lizenz" (oder ODbL)' sein
;)

> Alles was diese Bedingungen erfüllt wird gleich behandelt - auch wenn es
> > de facto nur auf OSM zutrifft.
>
> Die Gleichbehandlung ist ja nicht gegeben, weil die Firma XY für die
> gleiche Leistung Geld bezahlt.


OK - die Gleichbehandlung bezieht sich also nur auf den Datenumfang nicht
auf die Datennutzung; dann greift meine Idee natürlich nicht.

Bleibt abschließenmd also festzuhalten:
Wir können frühstens dann auf die Bereitstellung von LVA-Orthos hoffen, wenn
ein begeisterter Mapper ein Landesinnenminister wird...^^
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