Frederik Ramm schrieb:
> Wenn das stimmt, bedeutete das natuerlich ganz grundsaetzlich und 
> unabhaengig von der ODbL, dass es passieren kann, dass man ein 
> Public-Domain-Werk (oder das naechste daran, was es in D eben gibt) in 
> die Hand bekommt, daraus dann eine Datenbank macht, und dann gesagt 
> bekommt: Moment mal, an dieser Datenbank haben wir Dir nie ein Recht
> gegeben.

Hab's gefunden! Urteile des BGH I ZR 199/96, 5/97, 210/96 und 211/96

Damals haben hunderte von Chinesen die deutschen Telefonbücher
im Auftrag einer Firma abgetippt.

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