Sven Sommerkamp schrieb: > >> Es geht nicht um die Frage ob ein Modellflugplatz von einem "normalen" >> Flugplatz unterscheidbar sein >> muss sondern darum das für einzelne gleiche Elemente eines Flugplatzes >> nicht zig verschiedene Tags eingeführt werden. >> > Das ist ein sehr löblicher Ansatz! > Würde mir wünschen dieser Gedanke würde häufiger bei vielen DIngen angestellt! > Ich auch - das setzt aber voraus dass man sich intensiv mit den Dingen beschäftigt wozu viele wohl hautpsächlich aus Zeitgründen nicht in der Lage sind. Ich finde es nur Schade wenn sich dann manche Leute erbittert mit Volksmeinungen gegen gut recherchierte Fakten wehren! >> Eine Landebahn ist eine Landebahn - der Unterschied liegt darin wer die >> wann Benutzen darf. >> > Es gäbe dann noch die Möglichkeit an die Landebahn Restrictions wie an eine > Straße zu hängen.. > Meine Worte... Die ganzen Argumente mit "Verwechslungsgefahr" sind nicht zu Ende gedacht da selbst wenn man für Modellflugplätze "aeroway=runway" ausschliessen würde keineswegs klar ist wer bzw. welche Maschinen diesen Landebahn benutzen dürfen. > Aber welche Landebahn? > Einfach auf den kleinsten Nenner gebracht: Ein Stück ebene Fläche das für Start/Landung von Flächenfliegern zugelassen ist und halbwegs regelmässig benutzt wird. Lediglich ein Windsack ist hier vorgeschriebene Mindestausstattung in der bemannten Fliegerei und ist in der Regel auch auf Modellflugplätzen anzutreffen. > In der Regel gibt es da keine exakt definierte wie bei normalen Flugplätzen. > Vielleicht kennst Du nur wild genutzte Wiesen - organisierte Modellflugplätze haben durchaus eine definierte Startbahn - Nich gleichzusetzen mit asphaltierter Piste, weder im grossen, noch im kleinen. > Also über was diskutieren wir? > Welchem Zweck könnte es überhaupt dienen, eine Landebahn einzuzeichnen, wenn > es eine gäbe? > Diese - insbesondere am Boden - insbesondere zum Zecke der Gefährdungsvermeidung erkennbar/auffindbar zu machen.
Ich zitiere diesbezüglich einen u.a. unter http://www.rc-network.de/magazin/artikel_02/art_02-0001/art_02-0001-00.html .Abschnitt: Eine Feststellung, über deren Tragweite sich nur wenige Modellflieger im Klaren sind: Ungeachtet der Tatsache, dass Modellflugzeuge gemeinhin als "Spielzeug" betrachtet und als solches behandelt werden, sind es, sobald sie in der Luft sind, dem rechtlichen Sinne nach Luftfahrzeuge und somit Teilnehmer am Luftverkehr und unterliegen, ungeachtet ihres Spielzeugcharakters, zwangsläufig den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG), der Luftverkehrsordnung (LuftVO) und der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO). Dies geht unmissverständlich aus dem Wortlaut des § 1 LuftVG hervor. Garry _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de