Garry schrieb:
Martin Siegel schrieb:
Beeindruckende Bildchen, aber an dieser Stelle völlig fehlplatziert, denn auch bei diesen Fluggeräten ist klar der Unterschied zwischen bemannt und unbemannt auszumachen, wovon Martin Simon geredet hat. Auch mit diesem Miniflugzeug wirst du eine Modellandebahn nicht benutzen dürfen, da es kein Modellflugzeug ist.
Du wirst damit z.B. auch keine Militärlandebahn benutzen dürfen da es kein Militärflugzeug ist. Man kommt also nicht drumherum zusätzlich zu tagen wer die Landebahn benutzen darf was wiederum eine Unterscheidung im runway-tag selbst überflüssig macht.
Das ist doch wieder etwas ganz anderes. Ob ich nicht Militärpilot bin und ein solches Miniflugzeug militärisch benutze, kannst du überhaupt nicht wissen. Jedenfalls ist eine militärische (Verkehrs-)Landebahn auch immernoch in der Kategorie "bemannt" einzuordnen.
Immerhin hat er ja auch Funk und Kennzeichnung (die hier sicherlich nicht aus dem Grunde der modellbaulichen Authentizität angebracht ist).
Ein Kennzeichen müssen Modellflugzeuge über 25kg auch haben und Funk hat das Modell sowieso um die Weisungen des Flugleiters über den mehr oder
weniger dabenstehenden Piloten entgegenzunehmen.
Falsch. Es bedarf einer Musterzulassung nach §1 LuftVZO nicht aber einer Kennzeichnung nach §19. Die betrifft nämlich nur "Flugzeuge, Drehflügler, Luftschiffe, Motorsegler, Segelflugzeuge und bemannte Ballone" sowie "Ultraleichtflugzeuge", nicht aber "Flugmodelle mit einer höchstzulässigen Startmasse über 25 Kilogramm (unbemannte Luftfahrzeuge, die in Sichtweite des Steuerers ausschließlich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden)".

Und dass ich mit "Funk" den im Verkehrsflug üblichen Sprechfunk meinte, wissen wir beide. Entschuldige, dass ich nicht direkt eine Formulierung gewählt habe, die du nicht allzuleicht verdrehen kannst.

Gruß: Martin Siegel
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