Garry schrieb:
Martin Siegel schrieb:
Beeindruckende Bildchen, aber an dieser Stelle völlig fehlplatziert,
denn auch bei diesen Fluggeräten ist klar der Unterschied zwischen
bemannt und unbemannt auszumachen, wovon Martin Simon geredet hat.
Auch mit diesem Miniflugzeug wirst du eine Modellandebahn nicht
benutzen dürfen, da es kein Modellflugzeug ist.
Du wirst damit z.B. auch keine Militärlandebahn benutzen dürfen da es
kein Militärflugzeug ist.
Man kommt also nicht drumherum zusätzlich zu tagen wer die Landebahn
benutzen darf was wiederum eine Unterscheidung im runway-tag selbst
überflüssig macht.
Das ist doch wieder etwas ganz anderes. Ob ich nicht Militärpilot bin
und ein solches Miniflugzeug militärisch benutze, kannst du überhaupt
nicht wissen.
Jedenfalls ist eine militärische (Verkehrs-)Landebahn auch immernoch in
der Kategorie "bemannt" einzuordnen.
Immerhin hat er ja auch Funk und Kennzeichnung (die hier sicherlich
nicht aus dem Grunde der modellbaulichen Authentizität angebracht ist).
Ein Kennzeichen müssen Modellflugzeuge über 25kg auch haben und Funk hat
das Modell sowieso um die Weisungen des Flugleiters über den mehr oder
weniger dabenstehenden Piloten entgegenzunehmen.
Falsch. Es bedarf einer Musterzulassung nach §1 LuftVZO nicht aber einer
Kennzeichnung nach §19. Die betrifft nämlich nur "Flugzeuge,
Drehflügler, Luftschiffe, Motorsegler, Segelflugzeuge und bemannte
Ballone" sowie "Ultraleichtflugzeuge", nicht aber "Flugmodelle mit einer
höchstzulässigen Startmasse über 25 Kilogramm (unbemannte Luftfahrzeuge,
die in Sichtweite des Steuerers ausschließlich zum Zweck des Sports oder
der Freizeitgestaltung betrieben werden)".
Und dass ich mit "Funk" den im Verkehrsflug üblichen Sprechfunk meinte,
wissen wir beide. Entschuldige, dass ich nicht direkt eine Formulierung
gewählt habe, die du nicht allzuleicht verdrehen kannst.
Gruß: Martin Siegel
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