Hallo, Tobias Wendorff wrote: > Zusammenfassung: > 1. Bestehende geographische Namen *müssen nicht* umbenannt werden. > 2. Die Anwendung der neuen Rechtschreibung bei bestehenden Namen > ist den jeweiligen Behörden (Vermessungsamt etc.) überlassen. > 3. Bei neuen Namen müssen die neuen Regeln angewendet werden.
Und was machen wir, wenn eine Behoerde sich an (3) nicht haelt - wenn sie ein neues Schloss baut in dies "Schloß Blafasel" nennt? Sagen wir dann: "Mag ja sein, dass ihr über den Eingang des Gebäudes 'Schloß Blafasel' geschrieben habt, aber OpenStreetMap weiss es besser"? Bye Frederik _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de