Florian Lohoff schrieb: > On Sun, Sep 20, 2009 at 10:29:49PM +0200, Tobias Wendorff wrote: >> Zusammenfassung: >> 1. Bestehende geographische Namen *müssen nicht* umbenannt werden. >> 2. Die Anwendung der neuen Rechtschreibung bei bestehenden Namen >> ist den jeweiligen Behörden (Vermessungsamt etc.) überlassen. >> 3. Bei neuen Namen müssen die neuen Regeln angewendet werden. > > Auf Deutschen Straßen muss man sich auch die Geschwindigkeitsbeschraenkung > halten.
Schlechtes Beispiel: Wenn dort eine 70 hängt, überlegt sich keiner, wie er diese Ziffern in OSM einträgt. > Es sind und bleiben Eigennamen - und wer auch immer beschlossen hat > es zu benennen hat Recht ... Wir bilden realitaet ab und spielen > uns nicht als Weltverbesserer auf. Nein, es sind *nicht immer* Eigennamen! Ich war so frei und habe Kontakt zur Geschäftsführerin des Rats für deutsche Rechtschreibung am Institut für Deutsche Sprache Kontakt aufgenommen; Paraphrasierung: Die neue Norm gilt, wenn es sich beim ersten Teil um ein Appellativum [1] handelt: "Schloßstraße" => "Schlossstraße" Es entscheidet die Katasterbehörde bei vorhandenen Namen, neue Namen müssen jedoch nach der neuen Norm verfasst werden. Unberührt bleiben: - Eigennamen mit urkundlicher Festlegung: "Theodor-Heuss-Straße" - Eigennamen, die aus Gattungsnamen gebildet wurden: "Am Schloßgraben", "Auf den Hohen Bergen" Grüße Tobias Referenzen: [1] http://de.wikipedia.org/wiki/Appellativum _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de