Am 27. September 2009 22:48 schrieb Thomas Ineichen <osm.mailingl...@t-i.ch>:
> Hallo Martin,
> [Sorry, das vorhin war der falsche Knopf]
>
>> Ich sehe durchaus einen Sinn darin, für die Fortbewegung mit kleinen
>> Rollen entsprechende Tags zu haben, aber warum sollte man das auf
>> Inline-Skates beschränken? Es können doch genausogut Skateboards,
>> Longboards, klassische Rollschuhe oder sonst was sein, die haben alle
>> dieselben Bedürfnisse. Ich würde eher einen Tag wie skating,
>> rollerblades o.ä. nehmen, die Baueigenschaft "inline" sehe ich eher
>> als nebensächlich an.
>
> Zum Beispiel, weil das (deutsche) Gesetz unterscheidet:
>
> §31(2)
> "Durch  das  Zusatzzeichen  wird  das Inline-Skaten und Rollschuhfahren
> zugelassen.  Das  Zusatzzeichen  kann auch allein angeordnet sein. Wer
> sich  dort mit Inline-Skates oder Rollschuhen fortbewegt, hat sich mit
> äußerster Vorsicht und unter besonderer Rücksichtnahme auf den übrigen
> Verkehr am rechten Rand in Fahrtrichtung zu bewegen und Fahrzeugen das
> Überholen zu ermöglichen."

wobei auch dort die Rollschuhe mit Rädern nebeneinander den
Rollschuhen mit Rädern hintereinander gleichgestellt sind :). Dass da
keine Rollbretter aufgenommen wurden, ist allerdings schon ein
bisschen komisch, die Politik macht halt neuerdings auch so
"Modegesetze".

Gruß Martin

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