Am Mittwoch 11 November 2009 18:29:25 schrieb Chris-Hein Lunkhusen: > Was passiert eigentlich bei Eingemeindungen, wenn sich > dadurch doppelte Straßennamen ergeben? > Wird die "eingemeindete Straße" dann umbenamst? Falls nicht, > sollte die Stadt doch besser in der zweiten > Schreibweise eingetragen werden damit die Kombination > Straße/Ort eindeutig ist !?
Meistens, eigentlich und im Ideal sollten die Straßen dann umbenannt werden, so dass es keine Straße doppelt in der selben Gemeinde gibt. Das hat bei manchen geklappt und bei manchen wurde das 20 Jahre später noch nicht gemacht. In solchen Fällen haben wir natürlich ein Problem mit missverständlichen Daten, aber das ist halt einfach in der Realität schon missverständlich. Man sollte dann natürlich irgendwie sicherstellen, dass die Straße einem Ort in der Gemeinde eindeutig zugeordnet werden kann. Meistens heißen ja solche Sammelgemeinden anders als die enthaltenen Orte und man kann dann sagen, die Straße ist zwar doppelt in A-gemeinde aber eindeutig in B-dorf. Gruß, Bernd -- Manche Pluralbildung bereichert die Sprache, schenkt ihr neue Nuancen. Ängste sind nicht so arg wie Angst; eines Menschen Dummheiten müssen nicht auf genereller Dummheit beruhen, von seinen Weisheiten lässt sich nicht auf Weisheit schließen. - Johannes Gross (dt. Publizist)
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