Am 8. Februar 2010 09:52 schrieb Stefan Dettenhofer (StefanDausR) <o...@dentro.info>: > Hallo, > > Martin Koppenhoefer schrieb: >> Übrigens, (das schreibe ich Dir nicht zum ersten Mal), ist das >> "Hauptobjekt" das Grundstück (zumindest hat das die Adresse), und >> nicht das Gebäude. Das Gebäude ist Teil des Grundstücks. >> >> > Das stimmt so nicht: Gebäude und Grundstück haben keine 1:1-Beziehung! > - Das Grundstück hat eine Flurstücksnummer
ja, auch, das ist aber eine Katasternummer (Identifikation der Parzelle, diese Teil einer Flur, dann Gemarkung...), nicht das selbe wie eine Grundstücksnummer. > - Das Gebäude / Gebäudeteil / der Hauseingang haben die Hausnummer und > somit die Adresse Das ist Länderrecht (oder sogar kommunal?) und vermutlich unterschiedlich geregelt. Ich beziehe mich oben auf Berlin. Quelle hier: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/download/geoinformation/Vorschriftensammlung/7_1.pdf Gruß Martin _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de