> Bei einem Track steht die land- bzw. forstwirtschaftliche Nutzung im
> Vordergrund. Das scheint mir hier nicht der Fall zu sein (ausser unter
> Zeichen 260 ist noch ein Zusatz wie "landwirtschaftliche Fahrzeuge frei".)

Es reicht auch, wenn dort der Jäger, der Deichgraf, der Mann vom  
Grünflächenamt oder der Windanlagen-Wartungstrupp langfährt:
Der Weg ist für die Nutzung von zweispurigen Fahrzeugen spezifiziert  
hinsichtlich "Festigkeit des Untergrundes" bzw "Tragfähigkeit von Brücken und  
Bachunterführungen.

Und daran ändert sich auch nichts, wenn dort zahlenmäßig Anwohner überwiegen,  
die dort ihre Hunde-Pinkelrunden absolvieren.
Denn wenn wir uns an der "wirklich Nutzung" orientieren würden, müssten wir  
die Mehrzahl der landwirtschaftswege in der Nähe von Siedlungen umtaggen auf:

"highway=dogwalk"

-jha-



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