Zitat Toni Erdmann: > ich stoße in letzter Zeit immer wieder auf Bebaungspläne > im PDF Format und frage mich, ob ich die verwenden kann. > [...]
Bebauungsplaene fallen unter Paragraph 5(1)UrhG. Sie sind uneingeschraenkt gemeinfrei. Es gibt wohl es eine Diskussion darueber, ob ein als Hintergrund eingezeichneter Teil einer Karte auch gemeinfrei wird, nur weil er Bestandteil eines B-Planes ist. Interessant vielleicht hierzu die Auskunft eines Anwalts: <http://www.frag-einen-anwalt.de/Frage-zu-Amtlichen-Werken-nach--5-UrhG- __f57147.html> Achtung, B-Plaene sind immer mit Vorsicht zu geniessen. Nicht alles, was auf einem B-Plan zu sehen ist, existiert auch so oder ueberhaupt. Die Plaene sollten auch einigermassen aktuell sein. In keinem Fall ersetzen sie jedoch die Erkundung vor Ort. Aber auch alte Plaene liefern noch interessante Informationen. Zum Beispiel zu alten Strassennamen, ehemaligen Strassenverlaeufen, Gewaessern und Grenzen. Wir koennen hier fuer Hamburg ca. 3000 B-Plaene online beziehen. Das war schon oft hilfreich und ist hochinteressant. -- Michael _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de