Am 23.04.2010 04:03, schrieb M∡rtin Koppenhoefer:
> Am 22. April 2010 19:39 schrieb Toni Erdmann <toni.erdm...@web.de>:
>>> ich stoße in letzter Zeit immer wieder auf Bebaungspläne
>>> im PDF Format und frage mich, ob ich die verwenden kann.
>>>
>>> Als Beispiel mal ein solches Dokument mit der Unterschrift
>>> des Bürgermeisters und dem folgendem Stempel:
>> Danke für die Antworten und den Verweis auf's Forum.
>>
>> Leider scheinen die beiden Antworten die momentane
>> Lage wiederzugeben: nichts genaues weiss man nicht,
>> also Finger weg.
> 
> 
> wieso, was schreiben die denn in der langen Antwort im Forum? Zur
> Kurzantwort "Nein" würde ich zunächstmal genauso kurz "doch"
> antworten. B-Pläne werden vom Gemeinderat verabschiedet und dann im
> Amtsblatt veröffentlicht. Sie sind
> ähnlich wie Gesetze und daher gemeinfrei. Hatten wir hier schon
> zig-mal mit immer diesem Ergebnis. Übrigens sind B-Pläne auch sehr gut
> geeignet, Straßenflächen einzuzeichnen (vorher mit der Realität
> prüfen), da diese gut erkennbar sind (inkl. Details).
> 

Also, viel gesagt und am Ende:

der Text scheint zweifelsfrei ohne copyright zu sein, denn
er hat rechtsbindenden Character. Zumindest auf dem von
mir genannet BP war sowas zu sehen.

Wenn die Zeichnungen Auszüge aus Datenbanken sind oder
nur als Illustration der Texte dienen, so ist die Lage
nicht eindeutig. Eher nein (also Schutz), aber das
LG München hat bei einem Bild einer Briefmarke in einem
Gesetzestext den Schutz verneint.

Auf Nummer sicher bei den Zeichnungen: nicht verwenden.

HTH
Gruß,
Toni

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