Hallo,

vom Landesamt für Vermessung und Geoinformation habe ich ein Angebot 
über DOPs mit Bodenauflösung 2m erhalten. Unsere ganze Gemeinde soll 50 
EUR kosten. Wie viele die Daten nutzen dürfen und wie lange so eine 
Lizenz gilt, ist noch nicht geklärt (davon abgesehen, dass für mich 
alleine auch schon 50 EUR etwas happig sind, dafür, dass ich selber 
keinen finanziellen Vorteil aus Openstreetmap ziehe).

Auflösung 0,8m kostet 100 EUR und 0,4m kostet 200 EUR. Zumindest für 
mich alleine sind solche Preise dann indiskutabel. Wenn Nutzung von 
mehreren Leuten möglich ist, dann wäre ein Aufteilen der Kosten denkbar, 
aber nach dem, was ich bisher so gelesen habe, würde es mich nicht 
wundern, wenn eine Zahlung pro Person fällig wird.

Frage ist, ganz allgemein, ob die Bilder mit 2m Bodenauflösung überhaupt 
interessant sind, für diesen Zweck. Ich habe eine WMS-URL im Netz 
gefunden, die Bilder mit 2m Bodenauflösung anbietet (natürlich ist ohne 
Lizenz davon kein Abzeichnen erlaubt) und ich war der Meinung, dass die 
Daten für Hausumrisse zu ungenau sind. Das Landesamt schreibt dazu:

| Aus unserer Sicht sind die Daten des DOP in einer Auflösung von 2m
| sehr gut geeignet zur Verifizierung der von den OSM-Teilnehmern
| selbst vor Ort erhobenen Daten.

Interessant ist übrigens die Lizenzauffassung von dieser Behörde. Zitat 
aus einer Mail von denen:

| Das Entnehmen von Hausumrissen aus der amtlichen Karte stellt eine
| Entnahme aus einer für die Vermessungsverwaltung geschützten
| Datenbank iSv §  87 a Urheberrechtsgesetz dar.
| Dies gilt auch, wenn die Informationen nicht 1:1, sondern in
| vereinfachter Form übertragen werden. Sei es, dass eine
| 1:1-Übertragung technisch nicht möglich ist oder aus
| Vereinfachungsgründen nicht gewünscht ist (Generalisierung).
| Entscheidend ist, dass die Informationen aus der Karte in insgesamt
| wesentlichem Umfang (also viele Gebäude, ganze Ortschaft, nicht nur
| eine Handvoll) oder systematisch genutzt werden. Eine systematische
| Entnahme liegt inbesondere dann vor, wenn die Informationen entnommen
| werden, um ein Folgeprodukt wie OpenStreetMap aufzubauen und
| öffentlich zugänglich zu machen.

Dafür, dass die Daten letztlich durch Steuermittel finanziert erhoben 
wurden, ist das schon recht engstirnig. Wenn ich die richtig verstehe, 
dann ist es schon illegal sich die Karte rein optisch einzuprägen, dann 
z.B. am Tag darauf GPS-Daten selber zu erheben und basierend auf dem, 
was man vom Vortag noch in Etwa von der Karte im Kopf hat, eventuell ein 
Haus etwas schräger zu stellen, als man es ganz ohne den Blick in die 
Karte getan hätte.

Gruß

Manuel


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