Am 2. Juni 2010 17:14 schrieb Manuel Reimer <manuel.s...@nurfuerspam.de>:
> | Das Entnehmen von Hausumrissen aus der amtlichen Karte stellt eine
> | Entnahme aus einer für die Vermessungsverwaltung geschützten
> | Datenbank iSv §  87 a Urheberrechtsgesetz dar.
> | Dies gilt auch, wenn die Informationen nicht 1:1, sondern in
> | vereinfachter Form übertragen werden. Sei es, dass eine
> | 1:1-Übertragung technisch nicht möglich ist oder aus
> | Vereinfachungsgründen nicht gewünscht ist (Generalisierung).
> | Entscheidend ist, dass die Informationen aus der Karte in insgesamt
> | wesentlichem Umfang (also viele Gebäude, ganze Ortschaft, nicht nur
> | eine Handvoll) oder systematisch genutzt werden. Eine systematische
> | Entnahme liegt inbesondere dann vor, wenn die Informationen entnommen
> | werden, um ein Folgeprodukt wie OpenStreetMap aufzubauen und
> | öffentlich zugänglich zu machen.


bezog sich das auf amtliche Karten oder Luftbilder? m.E. nur auf
Karten, aber wie die anderen schon geschrieben haben: unter den
Bedingungen (Kosten) ist das keine Kooperationschance sondern eine
Kooperationsschande ;-)

Gruß Martin

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