Am 2. Juni 2010 17:14 schrieb Manuel Reimer <manuel.s...@nurfuerspam.de>: > | Das Entnehmen von Hausumrissen aus der amtlichen Karte stellt eine > | Entnahme aus einer für die Vermessungsverwaltung geschützten > | Datenbank iSv § 87 a Urheberrechtsgesetz dar. > | Dies gilt auch, wenn die Informationen nicht 1:1, sondern in > | vereinfachter Form übertragen werden. Sei es, dass eine > | 1:1-Übertragung technisch nicht möglich ist oder aus > | Vereinfachungsgründen nicht gewünscht ist (Generalisierung). > | Entscheidend ist, dass die Informationen aus der Karte in insgesamt > | wesentlichem Umfang (also viele Gebäude, ganze Ortschaft, nicht nur > | eine Handvoll) oder systematisch genutzt werden. Eine systematische > | Entnahme liegt inbesondere dann vor, wenn die Informationen entnommen > | werden, um ein Folgeprodukt wie OpenStreetMap aufzubauen und > | öffentlich zugänglich zu machen.
bezog sich das auf amtliche Karten oder Luftbilder? m.E. nur auf Karten, aber wie die anderen schon geschrieben haben: unter den Bedingungen (Kosten) ist das keine Kooperationschance sondern eine Kooperationsschande ;-) Gruß Martin _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de