Am 23. Juni 2010 13:33 schrieb Jochen Topf <joc...@remote.org>:

> Soll das heißen das gilt alles nicht für ausländische Firmen? Können die
> kein Eigentum in Deutschland haben usw.? Da stimmt doch irgendwas nicht.


Evtl. ist es bei denen kein Grundrecht und im "V-Fall" könnte man
deren "Eigentum" leichter konfiszieren? Im EU-Raum sollten die
allerdings gleichgestellt sein, von daher wird wohl irgendwo anders
was dazu stehen.

Gruß Martin

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