Hallo Bernd,

Was kann denn ein Wirt tun, wenn er den Gästen gern WLAN zur Verfügung
stellen möchte, aber nicht in "Teufels Küche" kommen mag?
(ist ja für Mapping-Partys und Stammtische nicht uninteressant...)

Sich einen Flatrate-Internet-Zugang beschaffen, der über einen Anbieter geht,
der sich an geltende Gesetze hält.
Denn wer eine Flatrate anbietet, braucht die Nutzungsdaten nicht zur
Abrechnung und darf diese daher gar nicht speichern (und demzufolge gibt es
auch keine Probleme).

Andererseits ist der Wirt ja wiederrum Flatrate-Anbieter (wenn er das
überhaupt darf, laut AGB seines Internet-Zugangs) und muss ebenfalls nicht
protokollieren, wer wann was gemacht hat.

Wenn Du - oder jemand anders - dazu einen Text mit konkreten, für den Wirt nachvollziehbaren Empfehlungen schreibst, gebe ich das dann gern an die IHK weiter, zur Empfehlung für ihre Mitglieder.

Gruss, Markus

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