Am 13.07.2010 08:40, schrieb Norbert Kück:
Die Gesetzesänderung betrifft ausdrücklich nur die massenhafte Erfassung
und ist damit begründet, dass in diesen Fällen der massenhaften
Erfassung die bisher geltenden Regeln zum Schutz der
Persönlichkeitsrechte nicht ausreichen.

http://www.dr-bahr.com/newsletter-archiv/14_07_2010.html#punkt13

"Im Ernst: Das Gesetz strotzt vor handwerklichen Fehlern und rechtsstaatlichen Bedenken."

_______________________________________________
Talk-de mailing list
Talk-de@openstreetmap.org
http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

Antwort per Email an