Am 13.07.2010 08:40, schrieb Norbert Kück:
Die Gesetzesänderung betrifft ausdrücklich nur die massenhafte Erfassung
und ist damit begründet, dass in diesen Fällen der massenhaften
Erfassung die bisher geltenden Regeln zum Schutz der
Persönlichkeitsrechte nicht ausreichen.
http://www.dr-bahr.com/newsletter-archiv/14_07_2010.html#punkt13
"Im Ernst: Das Gesetz strotzt vor handwerklichen Fehlern und
rechtsstaatlichen Bedenken."
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