Hallo,

am 14.07.2010 06:23 schrieb Thomas Reincke:
Am 13.07.2010 08:40, schrieb Norbert Kück:
Die Gesetzesänderung betrifft ausdrücklich nur die massenhafte Erfassung
und ist damit begründet, dass in diesen Fällen der massenhaften
Erfassung die bisher geltenden Regeln zum Schutz der
Persönlichkeitsrechte nicht ausreichen.

http://www.dr-bahr.com/newsletter-archiv/14_07_2010.html#punkt13

"Im Ernst: Das Gesetz strotzt vor handwerklichen Fehlern und rechtsstaatlichen Bedenken."

Das ist einer der Gründe, warum ich in meinem ersten Beitrag zu dem Thema schrieb:
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"Wenn sie denn so käme" schrieb ich einerseits aus der allgemeinen
Beobachtung, welche Wandlungen manch ein Text während der Gesetzgebung
erfährt (sieht man schon hier im Vergleich der Entwürfe Hamburgs und
schließlich des Bundesrats), und andererseits aufgrund der Haken und
Ösen im Entwurf. Meine Schätzung: Das bleibt so nicht.
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Gruß
nk

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