Hallo,

>Ich denke nicht, dass eine solche Regel kommt (ein solcher Konverter
>wuerde ja auch das Konvertieren von nicht-OSM-Daten ermoeglichen, dazu
>koennen wir den Hersteller kaum zwingen).


Entweder die DB steht unter der OSM-Lizenz, dann sollten wir ihn zwingen 
können sie zu konvertieren, oder er hat 2 getrennte Files, dann können wir 
ihn nur verpflichten die mit den OSM-Daten zu konvertieren.


>Waere denkbar, aber nicht trivial.


Aber irgendwie sollte dem Nutzer eine Rechtssicherheit zustehen.

>Der Mapper muesste praktisch der OSMF explizit erlauben, solche
>Sondergenehmigungen auszustellen.


Es ging mir nicht um Sonderregelungen, sondern darum zu bestätigen, daß 
seine Anwendung den derzeitigen Regeln entspricht und ihm z.B. für 10 Jahre 
zusichern das er so weiter machen kann. Wollte jemand eine Sonderregelung 
müßten der 2/3 der Mapper zustimmen, denn dann wäre es ja eine 
Lizenzänderung. D.h. solange die Lizenz nicht geändert wird wäre die Zusage 
wertlos, von einer Lizenzänderung wären aber alle mit dieser Zusage 
ausgenommen. Man könnte ja auch solche Anträge veröffentlichen und wenn 
innerhalb einer gewissen Frist x% der Mapper widersprechen wird abgestimmt.
Stell Dir vor die Lizenz wird so verabschiedet wie sie jetzt ist, der 
Navihersteller dürfte also die Daten unlesbar veröffentlichen. Irgendwann 
machen das viele und wir wollen dem einen Riegel vorschieben und verbieten 
es. Das wäre aus Sicht des Naviherstellers doch ziemlich willkürlich.

Dimitri

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