Hallo,

Stefan Dettenhofer (StefanDausR) wrote:
Man muss dann nur bei Änderungen der Gemeindegrenzen (Eingemeindung, Grundstückstausch, etc.) auch auf die PLZ achten, die sich ja dadurch nicht zwangsläufig ebenso ändern muss, oder? Sobald die Gemeindegrenze nicht mehr 1:1 mit dem PLZ-Gebiet übereinstimmt muss dann trotzdem eine eigene PLZ-Relation erstellt werden.

Das stimmt. Aber im Augenblick duerften die allermeisten Aenderungen an Gemeindegrenzen bei uns nicht deswegen vollzogen werden, weil sich eine Gemeindegrenze geaendert hat, sondern weil man feststellte, dass die Gemeindegrenze bisher ungenau war ;)

Bye
Frederik

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