Hallo,

Tirkon wrote:
... ist natürlich selbstredend. Da ist häufig aus Kostengrüden kein
Fußgängerverbot aufgestellt. Wenn da eine schmale Busstraße zur
Haltestelle existiert, wo der Bus gerade durchpasst und getrennte
Fußwege bestehen, wird der verantortungsvolle Mapper (§1 StVO) -
gerade an (Grund-)Schulen und Kindergärten - keine Fußgänger auf
diesem Weg zulassen.

Die Interpretation des §1 StVO obliegt aber dem Verkehrsteilnehmer und nicht dem Mapper. Ich waere sehr froh, wenn Mapper das mappen wuerden, was sie sehen, und nicht das, was ein Verkehrsteilnehmer ihrer Ansicht nach tun (oder unterlassen) sollte.

Dass wir bei OpenStreetMap eine in den meisten Faellen klar nachpruefbare Realitaet mappen, wird uns viele Grabenkaempfe ersparen, unter denen z.B. die Wikipedia zu leiden hat. Das klappt aber nur dann, wenn wir ganz klar sagen: Ein Verbot fuer eine bestimmte Fortbewegungsart wird genau dann gemappt, wenn sie vor Ort entsprechend beschildert ist.

Bye
Frederik

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