Am 22. März 2011 15:59 schrieb Bernd Wurst <be...@bwurst.org>: > Am Dienstag, 22. März 2011, um 15:39:47 schrieb malenki: >> >Wald ist was anderes, darum ging es nicht. >> Man findet Pilze auch auf Grünflächen (Schopftintlinge, Champions zum >> Beispiel) > > Aber diese Grünflächen darf man halt genau so wenig betreten wie Nachbars > Garten. That's the point.
Quelle? s.z.B. Bayern: Art. 26+27 des Bayerischen Naturschutzgesetzes: Das Betretungsrecht erlaubt: - das grundsätzlich freie Betreten ohne Erlaubnis des Grundstücksberechtigten oder einer Behörde - von allen Teilen der freien Natur (Privatwege, Feld und Flur sowie Wald) - zum Naturgenuss und zur Erholung Gärten gehören im Gegensatz dazu nicht zur "freien Natur" und dürfen daher auch nicht betreten werden. Einschränkungen (z.B. während der Nutzungszeit landw. genutzer Flächen) sind natürlich auch enthalten, ausserdem muss man die Flächen schonen etc., steht alles in den folgenden Artikeln: http://www.gesetze-bayern.de/jportal/?quelle=jlink&docid=jlr-NatSchGBY2011rahmen&psml=bsbayprod.psml&max=true&aiz=true Was Du evtl. verwechselt hast: im BUNDESwaldgesetz ist bereits das Betreten des Waldes garantiert, das heisst aber nicht, dass die Länder nicht auch das freie Betreten anderer Flächen in der Natur gewährleisten können - wir sind ja nicht in Texas. Gruß Martin PS: Für alle Bundesländer findet man hier die Landesnaturschutzgesetze: http://www.bfn.de/0506_textsammlung.html _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de