Am 20.04.2011 18:03, schrieb Florian Lohoff:
Auch die GPL passt nicht in die Deutsche Rechtsprechnung -
nichtsdestotrotz hat sie vor Deutschen Gerichten bestand weil eben "Im Geiste
der Lizenz" dann entschieden wird.
Man beachte den kleinen aber entschedenden Unterschied zwischen Software und einer Datenbank. Und es ist ja nicht nur Deutschland relevant sondern man muss die ganze Welt betrachten, es it leider (oder für manche auch gottseidank) nicht überall Deutschland => wenn ich es in Timbuktu-Land ausheble, dann kann ich damit wieder weltweit Blödsinn anstellen.


Grüße,
Michael.


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