Am 18. Juni 2011 11:28 schrieb Peter Wendorff <wendo...@uni-paderborn.de>:
> Porsche verkauft nicht in erster Linie sein Logo, sondern Porsche wirbt mit
> seinem Logo. Deshalb darf das nicht widersprüchlich verwendet werden.
> Beim GR ist zwar auch nicht in erster Linie das GR oder das spezifische
> Symbol zu schützen, sondern eigentlich die Ausschilderung vor Ort - und die
> Karten, die man mit der Routenzusammenstellung verkaufen kann.


was ist denn beim GR genau geschützt? Das Zeichen als Marke für Wanderwege?


> Die Ausschilderung vor Ort (so könnte man argumentieren) nutzt du aber als
> Trittbrettfahrer aus, wenn du das gleiche Symbol in eigenen Karten
> verwendest.


Wieso, man nutzt das Symbol ja nicht für andere Wanderwege sondern für
eben die, für die das Zeichen auch geschützt ist.

Gruß Martin

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