Sven Geggus <li...@fuchsschwanzdomain.de> wrote:

> Das ist schon richtig. Aber gerade ATKIS möchte ja soetwas wie ein
> Standard sein und die Bedingungen, die man erfüllen muß um sich
> standardkonform zu verhalten sollten ja schon irgendwo nachlesbar
> sein.

Mir ist gerade etwas eingefallen was 100% vergleichbar ist nämlich
der amtliche Verkehrszeichenkatalog (VzKat).

--schnipp--
Dieses Werk gilt gemäß dem deutschen Urheberrecht als gemeinfrei,
weil es Teil der Statute, Verordnung oder ein gesetzlicher Erlass
(Amtliches Werk) ist, das durch eine deutsche Reichs-, Bundes- oder
Landesbehörde bzw. durch ein deutsches Reichs-, Bundes- oder
Landesgericht veröffentlicht wurde (§ 5 Abs.1 UrhG).
--schnapp--

Sven

-- 
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outdated mail- or newsreader (text-only) :-P

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