Am 10.05.2012 12:49, schrieb Martin Vonwald:
Du vergisst dabei einen großen Unterschied zwischen (kleinem)
Kreisverkehr und Minikreisverkehr: versuche mit einem langen LKW/Bus
durch einen Minikreisverkehr durchzufahren und nachher durch einen
kleinen Kreisverkehr. Bei letzterem bekommst du Probleme.
Da ich ein wenig Einblick in die Materie besitze, folgende Information dazu:
Es gibt im Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren der
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) eine
Abgrenzung von kleinen Kreisverkehren und Minikreisverkehren (ein
Merkblatt hat jedoch wohlgemerkt keinen bindenden Charakter für die
Planung im Gegensatz zu einer Richtlinie).
Ein kleiner Kreisverkehr hat demnach einen Außenradius von mindestens
13m bis maximal 20m innerorts und 30m bis 50m außerorts. Das entspricht
der Anforderung aus der StVZO § 32d [1].
Innerorts sind allerdings auch kleinere Radien möglich - dann handelt es
sich um einen Minikreisverkehr.
Hierfür soll laut Merkblatt der Außenradius mindestens 6,5m bis 11m
betragen und die Mittelinsel muss überfahrbar sein.
Aus diesem Grund sollte es also möglich sein - vorausgesetzt, man
begegnet keinem Kreisverkehr, der von einem dilettantischen
Straßenplaner unter Missachtung der Empfehlungen der FGSV völlig
stümperhaft geplant wurde - mit einem Fahrzeug, dass der StVZO
entspricht, einen kleinen Kreisverkehr ohne große Probleme zu
durchfahren. Sicherlich gibt es Kreisverkehre, die schlecht geplant sind
oder wo äußere Umstände keine andere Lösung zulassen und die mit
entsprechenden Fahrzeugen schwer oder vielleicht sogar garnicht
durchfahrbar sind. Aber ich bin mir sicher, dass die Anzahl überschaubar
ist. Solche Ausnahmen kommen zudem dann wohl auch eher nicht auf
Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen oder in Industriegebieten vor.
Gruß: Martin
[1] http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__32d.html
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