Am 14. Mai 2012 09:45 schrieb Bernd Weigelt <weigelt.be...@web.de>: > Nachtrag: > Für solche Definitionen bietet sich ein Blick in die Eisenbahnbetriebsordung > (EBO) an. Hier § 4 Absatz 2
da steht "(2) Bahnhöfe sind Bahnanlagen mit mindestens einer Weiche, wo Züge beginnen, enden, ausweichen oder wenden dürfen. Als Grenze zwischen den Bahnhöfen und der freien Strecke gelten im allgemeinen die Einfahrsignale oder Trapeztafeln, sonst die Einfahrweichen." d.h. da geht es um eine Abgrenzung von Bahnhöfen zur freien Strecke, man kann da aber (m.E.) keineswegs rauslesen, dass ein (altes oder neues) Bahnhofsgebäude (wo laut Beitrag oben Fahrkartenautomaten stehen) nicht dazugehören soll. Wenn es beispielsweise verboten ist, im Bahnhofsbereich Flugblätter zu verteilen, so wird die Bahn das ziemlich sicher auch auf das anliegende Bahnhofsgelände beziehen, und nicht nur auf den Bereich der Schienen innerhalb der Einfahrsignale oder Trapeztafeln... Gruß Martin _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de