Am 6. September 2012 10:07 schrieb Georg Feddern <o...@bavarianmallet.de>:
> Moin,
>
> Am 06.09.2012 08:36, schrieb Falk Zscheile:
>
>> Hallo,
>>
>> sorry für den vielen Text, aber ich dachte ich unterfüttere euren
>> Streit noch ein wenig mit theoretischem Hintergrund.
>>
>> Die Feinheiten der einzelnen Gemeinde-/kommunalordnungen der Länder
>> sind mir zwar nicht vertraut. In Jedem Bundesland heißen die
>> Zusammenschlüsse von einzelnen Gemeinden anders und unterscheiden sich
>> natürlich auch etwas in ihrer rechtlichen Konstruktion. Man kennt
>> Einheitsgemeinde, Großgemeinde, Samtgemeinde, Verbandsgemeinde etc.
>> Aber egal wie man das Kind nennt -- Sinn ist es, die einzelnen
>> Ortsgemeinden zu entlasten.
>
>
> "Einheitsgemeinden" sind jedoch genau etwas anderes.
> Es sind selbstständige Gemeinden (admin_level=8), die eben "Amts-frei" bzw.
> eben _nicht_ Mitglied einer Samtgemeinde sind.
> Sie regelt sämtliche Verwaltungsaufgaben selbstständig - und sind daher
> ebenfalls auf admin_level=7 angesiedelt.

Danke für die Richtigstellung.

> Im Verhältnis zum Kreis ist eine Einheitsgemeinde zwar den Verbandsgemeinden
> gleichgestellt, im Verhältnis der Gemeinden untereinander aber nicht
> höhergestellt.
>

> In OSM wird nun oft nur die höhere Grenze angegeben (also admin_level=7)
> siehe z. B. auch Hamburg als extremes Beispiel.
>
Auch ich bin der Meinung, dass Gemeinden, die ihre Verwaltungsaufgaben
selbstständig wahrnehmen einen admin_level=7 bekommen sollten, weil
sie verwaltungstechnisch auf der gleichen Ebene wie Samt-, Verband-,
Großgemeinden stehen.

Gruß, Falk

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