Simon Poole <si...@poole.ch> wrote:

>> Rechtlich gesehen ist ein Neuimport notwendig, denn Du kannst keine 
>> CC-BY-SA-Datenbank durch Hinzufuegen von Updates zu einer 
>> ODbL-Datenbank machen.
> 
> Nur um dies völlig klarzumachen: eine nur intern oder privat verwendete 
> DB kann ganz normal weiterverwendet werden. Bietet man die Daten in 
> irgendeiner Form an -dann- sollte man Neuimportieren.

same same, but different

*SCNR*

Sven

-- 
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs.1 i.V.m. Art.1 Abs. 1GG)
umfasst das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität
informationstechnischer Systeme. (BVerfG, 1BvR 370/07)
/me is giggls@ircnet, http://sven.gegg.us/ on the Web

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