Am 18.09.2012 14:24, schrieb Ronnie Soak:
Unter das Urherberecht kann alles fallen, was Schöpfungshöhe erreicht.
Also z.B. keine einfachen, geometrischen Symbole, keine geographischen
Bezeichnungen oder Trivialnamen ("Rundweg", "Höhenweg"). Wohl aber
'schöpferische' Namen ("Goetheweg", "Wanderweg Burgen und Schlösser"),
besondere Symbole (Notenschlüssel, Stadtwappen, Schlosssilhouette) und
vorallem aber redaktionelle Zusammenstellungen von Wanderrouten. Das
Urheberrecht gilt bis 70 Jahre nach Tod des 'Künstlers' oder 70 nach
Veröffentlichung, falls der Künstler unbekannt ist.
Marken dürfen nicht beschreibend sein, also "ABS" kann man schützen
lassen solange man leugnet das es Antiblockiersystem heißt. Klar, geht
heute nicht mehr weil die Abkürzung bekannt ist, aber bei neuen Systemen
geht das sehr wohl. "Götheweg" kann man sich nicht schützen lassen, weil
deskriptiv, es ist der Weg den damals Göthe gegangen ist, da sind sie
auch sehr stolz darauf. Ich glaube alle Wegebezeichnungen sind
beschreibend, taugen daher nicht als Marke. Urheberrechtlich dürfte auch
nichts gehen, da den Weg ja schon Göthe gegangen ist und die 70 Jahre
sind rum. Die Wege dürften alle älter sein als 100 Jahre. Da geht also
auch nichts.
Aber ich würde jetzt auch nicht aktiv in eine Diskusion einsteigen.
Verletzen wir eigentlich das Urheberrecht wenn wir den Standort eines
Postkastens mapen? Den hat immerhin Die Post hingestellt und ein
Posthorn ist auch drauf.
Ich glaube, selbst den Abmahnanwälten sind Grenzen gesetzt - noch.
Hannes
_______________________________________________
Talk-de mailing list
Talk-de@openstreetmap.org
http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de