SimonPoole wrote
> Nochmals, ich habs ja nur schon ein halbes dutzend Mal geschrieben, der
> Quellenhinweis bei iPhoto ist soviel ich weiss der Text der von "uns"
> vorgeschlagen wurde, sprich es gibt nichts, nada, null zu reklamieren.
> Du kannst dich jetzt darüber aufregen und so weiter, und von mir aus die
> OSMF verklagen, Apple ist aber in dem Fall aus dem Schneider.

Die Creative Commons Lizenz ist das recht eindeutig.
cc-by-sa 2.0 §4a
"Sie dürfen den Schutzgegenstand ausschließlich unter den Bedingungen dieser
Lizenz vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben, und Sie
müssen stets eine Kopie oder die vollständige Internetadresse in Form des
Uniform-Resource-Identifier (URI) dieser Lizenz beifügen, wenn Sie den
Schutzgegenstand vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben."

Trifft zwar nicht zu.....aber ODbL sagt dazu genauso eindeutig unter 4.2.b
"b. Eine Kopie dieser Lizenz (oder, wenn anwendbar, einer nach Abschnitt 4.4
zugelassenen Lizenz) oder ihren URI (Uniform Resource Indentifier) der
Datenbank oder abgeleiteten Datenbank beifügen, sowohl in der Datenbank oder
abgeleiteten Datenbank, als auch in jeder relevanten Dokumentation"

Heißt das jetzt, dass das OSMF Board nach gutdünken Teile der Lizenz ausser
Kraft setzen kann? Ist Apple ein Einzelfall und gibts da noch mehr
Sideletter? Ich dachte bisher, dass dazu eine 2/3 Mehrheit der aktiven
Mapper erforderlich ist. 




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