> Die Datenschützer in Deutschland und in der Schweiz sind aber eigentlich > so oder so der Meinung, das Luftbilder mit mehr als 2m (iirc) > problematisch sind und eigentlich nicht ohne Einschränkungen verwendet > werden dürfen, dass ignorieren auch alle (Amtstellen, google, bing etc).
In Deutschland sind 20 cm aus datenschutzrechtlicher Sicht ok. "Als Kompromiss wird eine Regel-Zulässigkeit von DOP20-Veröffentlichungen mit der Möglichkeit, im Ausnahmefall besondere Betroffenen-Belange zu berücksichtigen, diskutiert. Eine Ausnahme könnte z.B. vorliegen, wenn auf dem Luftbild ein Krankenbett mit Patient im Garten deutlich zu erkennen ist." Dies wurde anschließend im Geo-Fortschrittsbericht der Bundesregierung übernommen. Quellen: Seite 104/105 bei http://www.datenschutz-hamburg.de/fileadmin/user_upload/documents/23._Taetigkeitsbericht_Datenschutz_2010-2011.pdf Seite 31 bei http://www.imagi.de/download/3_Fortschrittsbericht.pdf (größer bedeutet größer gleich) Grüße Joachim _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de