> Die Datenschützer in Deutschland und in der Schweiz sind aber eigentlich
> so oder so der Meinung, das Luftbilder mit mehr als 2m (iirc)
> problematisch sind und eigentlich nicht ohne Einschränkungen verwendet
> werden dürfen, dass ignorieren auch alle (Amtstellen, google, bing etc).

In Deutschland sind 20 cm aus datenschutzrechtlicher Sicht ok.

"Als Kompromiss wird eine Regel-Zulässigkeit von
DOP20-Veröffentlichungen mit der Möglichkeit, im Ausnahmefall
besondere Betroffenen-Belange zu berücksichtigen, diskutiert.
Eine Ausnahme könnte z.B. vorliegen, wenn auf dem Luftbild ein
Krankenbett mit Patient im Garten deutlich zu erkennen ist."

Dies wurde anschließend im Geo-Fortschrittsbericht der Bundesregierung
übernommen.

Quellen:

Seite 104/105 bei
http://www.datenschutz-hamburg.de/fileadmin/user_upload/documents/23._Taetigkeitsbericht_Datenschutz_2010-2011.pdf

Seite 31 bei
http://www.imagi.de/download/3_Fortschrittsbericht.pdf
(größer bedeutet größer gleich)

Grüße
Joachim



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