Hallo zusammen.

Entweder ich habe etwas nicht mitbekommen oder einige hier sind ganz gehörig 
auf dem Holzweg.

Der Nutzer, also derjenige der eine Webseite mit einem "Like it"-Button 
*ansieht* hat natürlich
Rechtlich mit keinerlei Konsequenzen zu rechnen.
Dieser Benutzer wird auch nicht dadurch entmündigt, dass man dem 
Webseitenbetreiber Auflagen
macht. Es wird keinesfalls dem Besucher einer Webseite vorgeschrieben, ob er 
nun Facebook ansehen
darf oder nicht.

Die Auflagen *an den Betreiber der Website* sind der Gestalt, dass er nicht 
ohne Zustimmung des
Besuchers persönliche Daten über den Besucher an andere (in diesem Fall 
Facebook) weitergeben
darf -- Einschränkungen im Rahmen einer juristisch einwandfreien 
Auftragsdatenverarbeitung will
ich nicht weiter beleuchten weil das nicht im Zusammenhang mit Facebook steht.

Beispielsweise darf ich (also Softwareentwickler) vollkommen straffrei ein 
Firefox-Plugin schreiben,
dass dem einzigen Zweck dient, die aktuell besuchte Webseite auch ohne 
Like-It-Button an Facebook
zu meldet. Jeder Mensch hat die Möglichkeit, sich dieses Plugin zu besorgen und 
zu installieren,
wodurch er selbst zustimmt, seine Daten an Facebook weiterzugeben. Erst wenn 
Mozilla anfangen
würde, dieses Plugin mit jedem neuen Firefox automatisch auszuliefern, würde 
auf irgend einer
Mozilla-Mailingliste exakt die Diskussion geführt werden müssen wie sie hier 
gerade stattfindet. Das
Beispiel ist gar nicht so weit hergeholt, die Autovervollständigung im 
integrierten Firefox-Suchfeld
rechts oben ist genau das.


Bezug nehmend auf den ersten Link des Eingangsposts:
Über Sinn und Unsinn der Haltung gegen den Heise-Two-Click-Button kann man sich 
streiten. Wenn
die von Heise veröffentlichte Lösung juristisch deshalb nicht ausreichend ist 
weil die Benutzer bei
einer Zustimmung (ihre Daten an Facebook zu übertragen, mit dem Hinweis dass 
Facebook damit
dann anstellt was es will ohne dass der Webseitenbetreiber Einfluss darauf hat) 
trotzdem nicht
genügend Kenntnis darüber hat worauf er sich einlässt, dann ist (für meinen 
juristischen Laien-
verstand) grundsätzlich Facebook zu verbieten. Das betrifft dann die Betreiber 
von Facebook, die
so lange ihren Dienst in Deutschland nicht betreiben dürften bis entsprechende 
Informationen
veröffentlicht sind, genauso wie die bloße Verlinkung von Facebook.


Ich für meinen Teil sehe die Heise-Lösung als ausreichend an.



Stephan Schuler
Web-Entwickler

Telefon: +49 (911) 539909 - 0
E-Mail: stephan.schu...@netlogix.de
Website: media.netlogix.de


--
netlogix GmbH & Co. KG
IT-Services | IT-Training | Media
Andernacher Straße 53 | 90411 Nürnberg
Telefon: +49 (911) 539909 - 0 | Fax: +49 (911) 539909 - 99
E-Mail: i...@netlogix.de | Internet: http://www.netlogix.de

netlogix GmbH & Co. KG ist eingetragen am Amtsgericht Nürnberg (HRA 13338)
Persönlich haftende Gesellschafterin: netlogix Verwaltungs GmbH (HRB 20634)
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 233472254
Geschäftsführer: Stefan Buchta, Matthias Schmidt



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: typo3-german-boun...@lists.typo3.org 
[mailto:typo3-german-boun...@lists.typo3.org] Im Auftrag von Michael Meurer
Gesendet: Mittwoch, 12. Oktober 2011 10:43
An: typo3-german@lists.typo3.org
Betreff: Re: [TYPO3-german] [Off-Topic?] "Gefällt mir-Button" u. deutsches 
Recht - wie handhabt ihr das?

Ich persönlich brauche es auch nicht, Martin.

Die Mündigkeit fängt für mich aber da an, dass ich als Benutzer nicht in der 
Lage bin, zu entscheiden, ob FB (oder wer auch immer) wissen darf, wo ich bin 
oder was ich mache.
Warum bekommt der User rechtliche Konsequenzen, weil der Anbieter mit seiner 
Methode gegen geltendes Recht verstoßen könnte:

Zitat aus [1]
> Zudem setzt eine wirksame Einwilligung voraus, dass Nutzende wissen,
> worin sie einwilligen. Da Facebook aber bisher nicht offenlegt, was es
> mit den Nutzerdaten macht, fehlt es weiterhin an der nötigen
> Information.",

Das heißt im Umkehrschluss, dass der ULD noch gar nicht weiß, ob und wie gegen 
geltendes Recht verstoßen wird.

Und noch ein Zitat aus [3]
> Hinter dem Verhalten der Staatskanzlei steckt System.
> Anders als bei Privatfirmen, bei denen das ULD Löschungen anordnen und
> Geldbußen aussprechen kann, sieht das BDSG dies im
> öffentlich-rechtlichen Behördenbereich nicht vor. Hier besteht nur die 
> Möglichkeit der förmlichen Beanstandung, die dann von der jeweils zuständigen 
> Aufsichtsbehörde kontrolliert wird.

Soviel zu einem Rechsstaat bei einem Rechtsverstoß (wenn es den einer ist)....

Soll der ULD doch mal den Trojaner da durchjagen, den der CCC gefunden hat. 
*lach*

Nicht ganz soo passend der Vergleich, aber dann dürfte ich auch nicht in mein 
Auto steigen, weil irgend wer gegen das Verkehrsrecht verstoßen könnte und ich 
deswegen einen oberbösen Unfall bauen könnte.

Meine Meinung...
Michael

[1]
http://www.dr-bahr.com/news/das-uld-facebook-datenschutz-auf-in-eine-neue-absurde-runde.html
[2]
http://www.dr-bahr.com/news/uld-bleibt-dabei-einleitung-von-verfahren-wg-gefaellt-mir-button-von-facebook.html
[3]
http://www.dr-bahr.com/news/uld-mahnt-staatskanzlei-von-schleswig-holstein-wg-facebook-button-ab.html



Am 12.10.2011 09:46, schrieb Martin Schoenbeck:
> Hallo Michael,
>
> Michael Meurer schrieb:
>
>> Guten Morgen zusammen.
>> Scheinen ja nicht viele Kontakt mit zu haben....
>>
>> @ Andreas
>> Erst einmal hatte ich geschrieben, dass es sich (im beschriebenen
>> Fall) um die Website einer Sportschule handelt. Wenn ich einen Sportverein o.
>> Ä. in meiner Nähe suche, google ich bestimmt nicht beim
>> niederländischen, englischen oder anderem "ausländischen" google...
>>
>> Ich empfinde die Sitution auch als Entmündigung des Bürgers.
>
> Findest Du? Wenn ich ehrlich bin, kann ich dem überhaupt nichts
> abgewinnen, daß Facebook immer weiß, auf welchen Seiten ich gerade was lese.
> Insbesondere da ich mit Facebook nichts zu tun habe. _Wenn_ ich will,
> daß Facebook das weiß, dann kann ich denen das mitteilen. Und _das_
> empfände ich dann als mündig. Aber nicht, wenn die das ohne mich zu
> fragen und bei vielen anderen ohne daß die das wissen, einfach machen.
> Du hast aus meiner Sicht ein merkwürdiges Verständnis von Mündigkeit.
> Insbesondere wo die Darstellung eines 'Gefällt-mir'-Knopfs ja nun
> wirklich völlig problemlos möglich ist, ohne das gleich an Facebook zu 
> melden. Technisch jedenfalls.
> Juristisch nicht, weil Facebook das wiederum nicht will und deshalb
> die Nutzung des Logos dafür verbietet.
>
> Gruß Martin

_______________________________________________
TYPO3-german mailing list
TYPO3-german@lists.typo3.org
http://lists.typo3.org/cgi-bin/mailman/listinfo/typo3-german
_______________________________________________
TYPO3-german mailing list
TYPO3-german@lists.typo3.org
http://lists.typo3.org/cgi-bin/mailman/listinfo/typo3-german

Antwort per Email an