Hi, >> *gerade* aufgrund des Urheberrechts darfst Du *Zitate* bringen(*) - >> nicht darfst Du irgendwelchen Text ohne Quellenangabe wiedergeben >> (was ja ebend kein Zitat wäre). Abgesehen davon finde ich die Aussage >> für eine Mailingliste nun schon etwas penibel ;-) > > wie dem auch sei, in besagtem Buch steht am Anfang ziemlich klar, daß > eine Verbreitung auch eines Teils des Buches u.a. auch auf > elektronischem Wege nicht erlaubt ist (und noch eine Menge mehr). desswegen muss ja noch lange nicht stimmen. Das was dort steht hat jedeglich den Charakter einer Information, dadurch dass es da steht wird es nicht grundsätzlich automatisch verbindlich.
An Bauzäunen steht ja auch "Eltern haften für ihre Kinder", was rechtlicher Blödsinn ist, ebenso wie ein Haftsausschluss auf einer Homepage [wobei es nicht um den Hinweis geht, dass man nicht alle Links pflegen kann.] > > Ich sehe da keine Ausnahme für einzelne Textpassagen, egal ob nun die > Quelle angegeben wird, oder nicht. Es kann m.E. nicht jede Nennung des Textes gleich eine durch das Urheberrecht verbotene Veröffentlichung sein, dazu gibt es einfach zu viele Situationen, wo dies ad absurdum führen würde. Inwiefern eine Nennung in einer Mailingliste gestattet ist, weiß ich nicht. Und was alles unter Zitat fällt auch nicht. Andererseits verlangt ja auch keiner, dass der Text wortgetreu wiedergegeben wird. Das was du jedoch gelesen hast, kannst / darfst du jedoch bestimmt anwenden, um anderen zu helfen. Mfg, Michael Braun
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