Hallo Jörg,

das hat alles NICHTS mit Zitieren zu tun. Was der Verlag mit dem Vorspann meint, ist das was wir umgangssprachlich als Kopieren bezeichnen würden.

wenn Du meinst.

Ich halte es da mit dem guten alten Spruch "Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste". Da ich nicht in der Lage bin, derlei Dinge juristisch hieb und stichfest zu überprüfen, verzichte ich da lieber auf die Ausübung eines mir vermeintlich zustehenden Rechts. Schon zu oft hat sich herausgestellt, daß Volksempfinden oder Gerechtigkeit nichts mit dem juristischen Recht zu tun haben, und auf Abmahnungen und dergleichen kann ich wirklich verzichten.

Im konkreten Fall habe ich das Problem (für mich!) inzwischen gelöst, in dem ich beim Autor (hier: Günter Born) persönlich wg. einer Zitiererlaubnis aus seinem Buch für diesen Anwendungszweck angefragt habe. Diese wurde mir unter bestimmten, aber akzeptablen, Auflagen erteilt.

Gruß,

Guido
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