Hallo Jörg,
das hat alles NICHTS mit Zitieren zu tun. Was der Verlag mit dem
Vorspann meint, ist das was wir umgangssprachlich als Kopieren
bezeichnen würden.
wenn Du meinst.
Ich halte es da mit dem guten alten Spruch "Vorsicht ist die Mutter der
Porzellankiste". Da ich nicht in der Lage bin, derlei Dinge juristisch
hieb und stichfest zu überprüfen, verzichte ich da lieber auf die Ausübung
eines mir vermeintlich zustehenden Rechts. Schon zu oft hat sich
herausgestellt, daß Volksempfinden oder Gerechtigkeit nichts mit dem
juristischen Recht zu tun haben, und auf Abmahnungen und dergleichen kann
ich wirklich verzichten.
Im konkreten Fall habe ich das Problem (für mich!) inzwischen gelöst, in
dem ich beim Autor (hier: Günter Born) persönlich wg. einer
Zitiererlaubnis aus seinem Buch für diesen Anwendungszweck angefragt habe.
Diese wurde mir unter bestimmten, aber akzeptablen, Auflagen erteilt.
Gruß,
Guido
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